Herzlich Willkommen...

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessierte,

mit diesem Blog wollen wir als Gewerkschaft ver.di euch / Sie über aktuelle Vorgänge beim Baur-Versand Burgkunstadt transparent und schnell informieren und euch / Ihnen Gelegenheit geben, sich zu äußern.
Wir haben uns für diese Informationsverbreitung aus unterschiedlichen Gründen entschieden: Zum einen seid ihr / sind Sie so nicht mehr auf Gerüchte angewiesen, die ja alltäglich aufkommen, zum anderen kommen über diesen Kanal Informationen aus erster Hand blitzschnell zu Euch / Ihnen nach Hause.
Wir werden unser Bestes geben, so aktuell wie möglich, und so ausführlich wie nötig zu informieren. Gerne könnt ihr Euch / können Sie sich durch Kommentare einbringen. Zensur wird unsererseits bei Einträgen ausgeübt, die offensichtliich unfair sind, klar die Unwahrheit verbreiten oder ins Niveaulose abgleiten.
Wir wünschen uns und euch / Ihnen viel Spaß beim Lesen und Schreiben und Kommentieren.

Euer / Ihr ver.di-Blog-Team
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Mittwoch, 15. Mai 2013

Gerichtsverfahren gegen Baur – Teil 3: Die Betriebsvereinbarung zur Jahresarbeitszeit steht auf dem Prüfstand


In der aktuellen Betriebsvereinbarung zur Jahresarbeitszeit der Mitarbeiter der Baur-Logistik ist vereinbart, dass Minusstunden einzuarbeiten sind. Jetzt wird geklärt, ob die Baur-Geschäftsführung und der Baur-Betriebsrat sich korrekt verhalten und den Tarifvertrag des Bayerischen Einzelhandels richtig umgesetzt haben. Wenn das Gericht die momentan bei Baur bestehenden Regelungen für unwirksam hält, hat das zur Folge, dass alle angehäuften Minusstunden verfallen und nicht mehr nachgearbeitet werden müssen. Das Ergebnis dieses Gerichtsverfahrens könnte weit reichende Folgen für viele Logistikkollegen haben.

Kann hier mit der Unterstützung von ver.di wieder etwas Positives für die Interessen der Arbeitnehmer erreicht werden?

5 Kommentare:

  1. Kommt darauf an ,wie das Gericht entscheidet. Sollten die Stunden wirklich verfallen, werden höchstwahrscheinlich Stellen mit festen Verträgen abgebaut werden und mehr mit Zeitverträgen bzw. mit Zeitarbeitsfirmen zusammen gearbeitet werden.

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    1. Sollte dieser Fall eintreten, so liegt es auch am Betriebsrat darauf die passende Antwort über seine Mitbestimmungsrechte zu geben.

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    2. Sollte es denn von einem Unternehmen nicht selbstverständlich sein, sich, wie jeder andere Bürger auch, an Recht und Gesetz zu halten. Muss dann immer gleich mit einer drohenden Keule (Verlust von Arbeitsplätzen) gedroht werden? Ohne Mut wird nichts erreicht. Hoffen wir, dass diese Kollegin, die, bzw. dieser Kollege, der sich hier nicht nur für sein Recht, sondern im Prinziop für alle einsetzt, dadurch für alle Beschäftigten was Gutes ereicht. Wenn sie/er erfolgreich ist, hilft das schließlich allen.

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  2. Die ärgsten Feinde der menschlichen Gesundheit sind nicht die Bakterien, sondern die Bequemlichkeit, Mangel an Verantwortungsgefühl, Gleichgültigkeit gegen sich und andere, Verwechslung von Biologie und Technik und der Mangel an Mut und Bekennertum!

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  3. Am 11.9.13 gab es nun das Gerichtsurteil zum Thema Jahresarbeitzeit.
    Nach dem das Gericht alle Einzelheiten gepüft hatte wurde Recht gesprochen und geurteilt.
    Die Klage wurde abgewiesen, der Kläger muß sämtliche Kosten des Verfahrens tragen.
    Somit wurde nun per Gerichtsurteil bestätigt, dass sich die Firma und der Betriebsrat völlig korrekt verhalten haben. Die seitens Baur seit 1994 gelebte JAZ wurde in vollen Umfang bestätigt und hat nun zusätzlich ein gerichtliches Siegel erhalten. Das bedeutet auch, das damals die mit einbezogene Gewerkschaft HBV sich korrekt verhalten hat. Ich hoffe, das die Kläger einen Lerneffekt
    erhalten, wie man miteinander vernünftig miteinander umgeht.

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