Gute Betriebsratsarbeit heißt für uns:
- sich aktiv darum kümmern, dass die Arbeitsbelastungen ein
vertretbares Maß nicht überschreiten, dass Arbeit nicht krank macht,
- bei komplexen Themen auf fachkundigen Rat zurückzugreifen,
- sich dafür einsetzen, dass tarifliche Schutzregelungen für mehr
Beschäftigte gelten als bisher, z. B. für die Beschäftigten der BFS,
- darauf hinwirken, dass der Arbeitgeber Änderungen bei den
Arbeitszeiten deutlich früher bekannt gibt,
und wenn dies im Einzelfall einmal nicht möglich ist,
für einen Ausgleich, z. B. in Form einer Ausgleichszahlung, zu sorgen,
und wenn dies im Einzelfall einmal nicht möglich ist,
für einen Ausgleich, z. B. in Form einer Ausgleichszahlung, zu sorgen,
- dafür sorgen, dass es für alle Beschäftigten eine wirkliche
Chancengleichheit bei Weiterbildungsmöglichkeiten gibt.
Mir wurden von meinen Vorgesetzten schon Schulungen nicht genehmigt. Kann man sich dagegen wohl wehren?
AntwortenLöschenWer zu welchen Schungen darf entscheidet der Kostenstellenverantwortliche.
LöschenDie Weiterbilungsmöglichkeiten in einem Unternehmen sind aber mitbestimmungspflichtig. Das heißt, der Betriebsrat hat, bei Baur müsste man eher sagen, hätte eine Möglichkeit, darauf Einfluß zu nehmen.
Ein gut arbeitendes Betriebsratsgremium vereinbart zu diesem Theme mit dem Arbeitgeber Regelungen, um zwischen den Arbeitnehmern eine Chancengleichheit bei den Weiterbildungsmöglichkeiten im Unternemen zu gewährleisten. Denn wie soll sich ein Beschäftigter z.B.erfolgreich auf bessere Stellen bewerben können, wenn ihm in den Jahren zuvor Schulngen verweigert, seinen Kollegen (oder Vorgesetzten) aber gewährt wurden?
Hier geht es um Gerechtigkeit, ein gutes Betriebsklima und in manchen Fällen für den Einzelnen um viel Geld.
Ein BR-Gremium, das auf diesem Gebiet nicht aktiv ist, macht - zumindest in diesem Sinne - keinen guten Job.
In so einem Fall sollte man zum Betriebsrat gehen. Der ist dafür zuständig, die Interessen der Kollegen durchzusetzen. Probiers doch mal!
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