Betriebsräte sind für die Kollegen da. Sie sorgen für einen Ausgleich des nun mal existierenden Ungleichgewichts zwischen Kapital (der Unternehmer = der Stärkere) und Arbeit (der Arbeitnehmer = der Schwächere).
Dass Kündigungen, Gesundheitsschutz, Einkommen, Arbeitszeiten, Versetzungen, Organisationsveränderungen etc. im BR behandelt werden, passiert nicht, weil der Arbeitgeber diesen gern in seine Entscheidungen einbezieht, sondern weil er dazu verpflichtet ist: durch in Jahrzehnten von Arbeitnehmern und Gewerkschaften erkämpfte Gesetzen zum Wohl der Beschäftigten.
Grundlage der BR-Arbeit ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Demnach arbeiten Betriebsrat und Arbeitgeber unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.
Damit der BR mitgestalten kann, hat er umfassende Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Nämlich das
- Informationsrecht
- Beratungsrecht
- Mitwirkungsrecht
- Mitbestimmungsrecht
Aufgabe eines jeden Betriebsratsgremiums ist es, seine gesetzlichen Rechte und Pflichten zum Schutz der Beschäftigten auch umfassend wahrzunehemen.
Mehr Infos? Zum Beispiel hier:
http://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++e5a9cfae-a883-11e0-43aa-00093d114afd
http://acdnerft.verdi.de/besondere-dienste.hessen/service_fuer_betriebsraete/betriebsraete/aufgaben_des_betriebsrates
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsrat
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvg/gesamt.pdf
http://www.dgb.de/themen/++co++078e3d4c-3b4c-11df-4677-00188b4dc422
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