Herzlich Willkommen...

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessierte,

mit diesem Blog wollen wir als Gewerkschaft ver.di euch / Sie über aktuelle Vorgänge beim Baur-Versand Burgkunstadt transparent und schnell informieren und euch / Ihnen Gelegenheit geben, sich zu äußern.
Wir haben uns für diese Informationsverbreitung aus unterschiedlichen Gründen entschieden: Zum einen seid ihr / sind Sie so nicht mehr auf Gerüchte angewiesen, die ja alltäglich aufkommen, zum anderen kommen über diesen Kanal Informationen aus erster Hand blitzschnell zu Euch / Ihnen nach Hause.
Wir werden unser Bestes geben, so aktuell wie möglich, und so ausführlich wie nötig zu informieren. Gerne könnt ihr Euch / können Sie sich durch Kommentare einbringen. Zensur wird unsererseits bei Einträgen ausgeübt, die offensichtliich unfair sind, klar die Unwahrheit verbreiten oder ins Niveaulose abgleiten.
Wir wünschen uns und euch / Ihnen viel Spaß beim Lesen und Schreiben und Kommentieren.

Euer / Ihr ver.di-Blog-Team
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Samstag, 14. Dezember 2013

Thema Eingruppierung: Es geht ums Geld!

Immer wieder kommen KollegInnen mit ihren Unterlagen zu ihren ver.di-Vertrauensleuten, weil sie feststellen mussten, dass tarifvertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Zum Beispiel die Eingruppierung in die richtige Lohn- oder Gehaltsgruppe.

Dafür, dass die Beschäftigten das richtige Gehalt bekommen, ist von betrieblicher Seite aus für den Klärungsfall die Eingruppierungskommission zuständig, die paritätisch mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter besetzt ist. Bisher wurden die Arbeitnehmervertreter dafür durch den aktuellen Betriebsrat noch nicht gewählt.


http://www.animaatjes.de/bilder/g/geld/animaatjes-geld-03536.jpg
Schon bei der Stellenbesetzung hat der Betriebsrat auf die richtige, faire Eingruppierung zu achten. Das kann die Kollegen sonst richtig viel Geld kosten, in der Folge auch bei der einkommensabhängigen Berechnung von Krankengeld, Betreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Rente etc.

Hier sind ver.di-Mitglieder klar im Vorteil: Sie haben Zugang zu allen Tarifinformationen. Und bekommen professionelle Unterstützung.

Das hilft außerdem: Jeder muss sich selbst kümmern!

Übrigens gilt das Gleiche auch für die persönlichen Arbeitszeitkonten etc., die jeder selbst überprüfen sollte. Oder mit Hilfe seiner ver.di-Vertauensperson.


25 Kommentare:

  1. Ostdeutschland: Dumpinglöhne vor Gericht - Recht und Gehalt - FAZ

    www.faz.net/…nd-gehalt/...vor-gericht-12681395.html

    Ostdeutschland Dumpinglöhne vor Gericht ... haben extrem schlecht zahlenden Firmen den Kampf angesagt. ... und zwar auf dem Wege gerichtlicher Verfahren.

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  2. Gleiches Gehalt? - Jüngere beklagen Altersdiskriminierung | Karriere ...

    www.berliner-zeitung.de/…ches-gehalt----juengere...

    Von wegen! Jüngere sind doch ... Dagegen sind manche inzwischen vor Gericht gezogen ... Sie kriegen weniger Gehalt, weniger Urlaub und gehören oft zu den Ersten, ...

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  3. Eigentlich gibt es tausend Gründe um eine Gewerkschaft bei zu treten. Oder man hat einen privaten Rechtsschutz und sucht sich einen Rechtsanwalt ,der sich mit Arbeitsrecht gut aus kennt.

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  4. Wenn es um Gewerkschaft geht, beschleicht Hans-Jörg Ziegler ein schlechtes Gefühl. "Bei uns herrscht die Kärcher-Kultur", sagt der Betriebsratschef des Reinigungsspezialisten. "Wir wollen eigenständig sein." Von Gewerkschaften hält er nicht viel. Matthias Fuchs, der erste Bevollmächtigte der IG Metall in Waiblingen, sieht das naturgemäß anders. Das Stuttgarter Arbeitsgericht folgte gestern einem Antrag der Gewerkschaft und löste den Kärcher-Betriebsrat in Winnenden auf - formal, weil das Gremium zu wenige Betriebsversammlungen einberuft. "Uns geht es um die Menschen, die wollen, dass wir uns stärker einbringen", sagte Fuchs.

    Gewerkschaft gegen Betriebsrat und dann auch noch vor Gericht? "Es ist auch für uns ein außergewöhnliches Verfahren", sagte der Richter am Arbeitsgericht Stuttgart. IG Metall und Verdi sprechen von absoluten Ausnahmen. Doch Kärcher ist nicht das einzige Beispiel.

    In Osnabrück wollte die Gewerkschaft Verdi den Betriebsrat der Drogeriekette "Ihr Platz" vor Gericht auflösen lassen, weil der die Mitarbeiter nicht ausreichend informierte. In Neu-Ulm stritt die IG Metall mit dem Betriebsrat des Maschinenbauers Hilti vor Gericht um Überstunden. Bei SAP wurde der Betriebsrat überhaupt erst auf Betreiben von Gewerkschaftern gegen den Widerstand der Belegschaft vor Gericht erstritten.

    "Es gibt natürlich mehr Verfahren von Arbeitgebern gegen den Betriebsrat", sagt Peter Donath, IG Metall-Experte für Betriebspolitik. Dass Betriebsrat und Gewerkschaft im Clinch liegen, passiere aber, räumt Donath ein. Doch meistens einigt man sich hinter verschlossenen Türen - nicht vor Gericht.

    Da soll einmal unser Betriebsrat froh sein, wenn er früher oder späte nicht auch aufgelöst wird.

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  5. Der Kündigungsschutzprozess - Klage, Gütetermin, Urteil oder Vergleich

    www.arbeitsrecht-ratgeber.de/…itsgericht/content...

    Der Kündigungsschutzprozess - Von der Klage über den Gütetermin zum Vergleich oder Urteil vor dem Arbeitsgericht

    Ich nehme doch stark an ,dass sind alles Rechtsanwälte, die sich mit dem Arbeitsrecht auskennen.

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  6. DGB-Chef: Steuerhinterziehung ist "Reichensport" | Politik

    www.merkur-online.de/…k/dgb-chef-steuerhinterzie...

    Die OP ist abgeschlossen, der Gewerkschaftsfunktionär ist aus der Narkose erwacht, ... was verdient eigentlich so ein hoher Gewerkschaftsfunktionär im Monat?

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  7. Eigentlich kann man nur der BFS für dieses kompetente Fachpersonal beglückwünschen. Der Internetauftritt ist wirklich sehr gekonnt. Hoffentlich verdienen Sie wenigstens genug .Es gab in der BFS Lohnerhöhung ,da werden die Führungskräfte natürlich auch etwas mehr Gehalt bekommen, als vorher.

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    1. Da ist jemand sehr besorgt um die Führungskräfte der BFS. Man sollte bitte eher an die normalen Mitarbeiter denken. Die sind von einem tariflichen Lohn immer noch meilenweit entfernt!

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    2. Wer oben gute Geschäfte macht und sozial eingestellt ist...gibt es ja gerne nach unten weiter...hoffe ich . Geben ist besser als nehmen!!!

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  8. Arbeitnehmervertretung: So wird die Betriebsversammlung zum Erfolg ...

    www.zeit.de/…f/2012-10/betriebsversammlung-abhalten

    Vier Betriebsversammlungen pro Jahr müssen sein. Wir zeigen, wie Betriebsräte, aber auch Arbeitgeber die Veranstaltung konstruktiv nutzen können.

    Wie viel hat die Firma Baur im Jahr? Dieses Jahr höchsten falls eine ,es können auch 2 gewesen sein.

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  9. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und hat Rechte bei Kündigungen und Einstellungen. Er wird für jeweils 4 Jahre durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Wahl findet in der Regel zwischen dem 01. März und dem 31. Mai statt. Außerhalb dieses Zeitraums kann die Wahl nur durchgeführt werden, wenn bislang noch kein Betriebsrat im Unternehmen installiert war.

    Ich denke, da muss auch bei der Firma Baur sich noch einiges ändern .

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  10. Gibt es Schmerzensgeld für Angestellte?

    Schmerzensgeld gibt es, wenn Ihr Chef Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. Davon ist laut Gericht auszugehen, wenn „der Arbeitgeber immer wieder mit seinen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Maßnahmen den Arbeitnehmer schikaniert, benachteiligt oder diskriminiert“ (Mobbing). Unter Mobbing fallen z. B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Nötigung und Körperverletzung (LAG Schleswig-Holstein, Az.: 3 Sa 1/02).

    Ein Arbeitnehmer, der von seinem Vorgesetzten gemobbt wird und erkrankt, hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Versetzung, sofern ein gleichwertiger Arbeitsplatz im Betrieb vorhanden ist (BAG Az.: 8 AZR 593/06).

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    1. Die Tatbestände der üblen Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) erfassen - im Gegensatz zur Beleidigung - ehrenrührige Tatsachen über eine Person, die aber nicht dieser gegenüber, sondern einem oder mehreren Dritten gegenüber geäußert werden. In den Fällen der üblen Nachrede oder der Verleumdung liegt also immer ein Mehrpersonenverhältnis vor. Der Unterschied zwischen beiden Delikten besteht darin, dass dem Täter bei der Verleumdung nach § 187 StGB die Unwahrheit der ehrenrührigen Tatsachenbehauptung positiv bekannt sein muss. Bei § 186 StGB kann der Täter dagegen durchaus von der Wahrheit der behaupteten Tatsache ausgehen; eine Strafbarkeit wegen übler Nachrede gemäß § 186 StGB entfällt jedoch nur dann, wenn sich die vermeintliche ehrenrührige Tatsache später vor Gericht als zutreffend herausstellt. In diesem Zusammenhang ist auch noch § 188 StGB zu beachten, der einen Sonderfall der üblen Nachrede und Verleumdung unter Strafe stellt. Nach dieser Vorschrift wird bestraft, wer öffentlich oder durch das Verbreiten von Schriften einer im politischen Leben des Volkes stehende Person übel nachredet oder diese verleumdet, sofern dies aus Motiven heraus geschieht, die mit der Stellung des Betroffenen zu tun hat. Das Strafmaß beträgt bei der üblen Nachrede Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, bei der Verleumdung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe und bei § 188 StGB maximal Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

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  11. Mitarbeiterueberwachung und Mitarbeiterkontrolle - ArbeitsRatgeber

    www.arbeitsratgeber.com/…iterueberwachung-0275.html

    Wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter überwachen oder kontrollieren will, sind klare Regeln einzuhalten, die durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder durch di

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    1. Nicht erlaubt sind: •Abhören und Aufzeichnen von Telefongesprächen ohne Einwilligung der Gesprächspartner
      •Überwachungen in der Freizeit
      •Präventive oder flächendeckende Kontrolle
      •Überwachungen, die den Privatbereich des Mitarbeiters betreffen, z.B. in Umkleideräumen, Pauseräumen oder Teeküchen
      •Lesen weggeworfener Notizen oder geschlossener Geschäftsbriefe
      •Mitarbeitergespräche, in denen nach Reisen oder Schulden gefragt wird
      •Mitschnitt von nicht öffentlichen Gesprächen. Dies kann mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden
      •Lesen privater Mails, auch wenn ein Verbot über private Mails besteht. Generell dürfen Mails und Seitenaufrufe nachverfolgt und kontrolliert werden
      •Kontrollanrufe bei Dienstreisen ausserhalb der Dien

      Darüber sollten sich doch einmal einige Führungskräfte der KW Gedanken machen ,wie weit darf ich gehen.

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    2. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis ist die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.

      Dem gegenüber steht die Hauptpflicht des Arbeitgebers, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Allerdings beschränkt sich auch und gerade auch im Arbeitsrecht das Arbeitsverhältnis nicht auf diese Hauptpflichten. Vielmehr treffen den Arbeitnehmer darüber hinaus eine Reihe von Nebenpflichten, z.B. Anzeige- und Informationspflichten, Sorgfaltspflichten und Loyalitätspflichten. Nebenpflichten können sich aus dem Gesetz ableiten. Sie können sich unter anderem auch aus dem Arbeitsvertrag, aus Betriebsvereinbarungen (z.B. Alkoholverbote, Verbot der Internetnutzung zu privaten Zwecken, Kleiderordnung) oder Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers ergeben. Darüber hinaus existieren eine Vielzahl von ungeschriebenen Nebenpflichten, die der Arbeitnehmer zu beachten hat und die in der Arbeitsrechtspraxis auch gerne unter dem Oberbegriff der "Treuepflichten" des Arbeitnehmers zusammengefasst werden. Einzelne Beispiele für Nebenpflichten:

      Anzeigepflichten
      Der Arbeitnehmer hat eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber anzuzeigen und im Falle der Krankheit ggf. eine ärztlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.


      Sorgfalts- und Obhutspflichten
      Der Arbeitnehmer hat die ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Geräte, Materialen sorgsam zu behandeln und den Arbeitgeber vor Schaden zu bewahren.


      Verschwiegenheitspflichten
      Der Arbeitnehmer hat über Betriebsgeheimnisse oder Verhaltensweisen des Arbeitgebers Stillschweigen zu bewahren.


      Verpflichtung zur Unterlassung von Wettbewerb
      Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer nicht in Wettbewerb zu seinem Arbeitgeber treten.


      Pflichtverletzungen und ihre Konsequenzen ?

      Verletzt der Arbeitnehmer schuldhaft seine Haupt- oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, kann dies zu weitreichenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Arbeitnehmer führen. Pflichtverletzungen im Bereich der Hauptleistungspflicht können dabei im allgemeinen zu folgenden drei Fallkonstellationen zusammengefasst werden. Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung

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    3. Vor Jahren ging es mir so ähnlich. Abgespannt uns ziemlich fertig wechselte ich die Abteilung .Es dauert auch gar nicht lange saß ich am Tisch vom neuen Chef. Ich saß da und schaute in tief blaue Augen:" Sein erster Satz ,den er dann sagte ,ich weiß wie es Ihnen ergangen ist. Als ich noch Abteilungsleiter war ,hatte ich in meiner Abteilung auch einen Fall und schaute eigentlich viel zu lange zu. Wenn Sie Probleme haben können sie jeder Zeit zu mir kommen ,aber ich werde immer ein wachsames Auge auf sie haben. Er machte beim Thema Focus mit, wo war er als ich Ihn brauchte? Er war wie die anderen ....

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    4. Seelische Grundbedürfnisse › DIE PSYCHE

      diepsyche.com/seelische-grundbeduerfnisse

      Es ist eine Tatsache, dass es Grundbedürfnisse gibt, ohne die das Leben nur schwer oder gar nicht mehr möglich ist.

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  12. Ich nehme an, bei einigen Firmen fängt ein neues Zeitalter an. Regelverstöße wo man hinschaut.

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    1. Hier sind auch die Betriebsräte gefragt und niemand anders. Wie weit darf ein Betiebsrat zuschauen
      und wie weit darf er gehen?

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  13. Chef bei Facebook in der Freundesliste - Talkteria

    www.talkteria.de/forum/topic-189849.html

    Ich habe heute in einem Bericht gehört, das es Arbeitnehmer gibt, die ihren Chef in ihrer Freundesliste bei Facebook haben. Ich kann mir das gar nicht vorstellen ...

    Da hat jemand einen sehr großen Freundeskreis ,weiblich und meistens blond.

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  14. Warum und wofür lügen Menschen eigentlich? - Yahoo Clever

    de.answers.yahoo.com/…dex?qid=20070327101210AAIqOK7

    Beste Antwort: Erstens aus Nachlässigkeit Zweitens aus Dummheit Drittens aus Feigheit Viertens aus Gewohnheit! ... Immer nur für den eigenen Vorteil. Wo ...

    Diese Frage stellen ich mich schon seit Jahren.

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  15. Bis Morgen hätte ich gerne eine Vertrag über die BFS ,ich hoffe das ist möglich? Sonst ziehe ich meine Konsequenzen.

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  16. Ich war heute bei der Bäckerei Fuchs und die Verkäufer erzählte mir, dass Sie und einige Ihrer Kolleginnen die Seite Verdi Baur lesen, wie mittlerweile es in Altenkunstadt sehr viele tun. Sie sagte dann zu mir ,Sie kann diese links nicht öffnen, Sie kennt sich da leider nicht aus. Es wäre vielleicht doch sehr schön ,wenn ab und zu der ganzen Bericht gepostet wird, wenn es um den Neubau des Kaufhauses in Altenkunstadt geht und um die Geschäfte die dort hinein kommen. Ihre Töchter würde sich freuen ,wenn der H&M hinein kommt. Aber im Moment ,ist ja noch vieles offen.

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  17. Die Bäckerei Fuchs übernimmt 4 Verkäuferinnen von der Bäckerei ,die im Moment im E- Center ist.
    So verlieren sie wenigstens nicht Ihren Job. Eine Kollegin fängt jetzt doch beim Schäfer an ,das Ganze ist etwas kompliziert. Sie bekommt jetzt erst einmal einen Vorvertrag, den muss sie beim Arbeitsamt abgeben Da der Bau vom Dechant sich weiter hinauszögert als gedacht, muss er sie dann erst einmal an andere Stelle unter bringen. Aber mindestens hat sie schon einmal einen Job.

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