Herzlich Willkommen...

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessierte,

mit diesem Blog wollen wir als Gewerkschaft ver.di euch / Sie über aktuelle Vorgänge beim Baur-Versand Burgkunstadt transparent und schnell informieren und euch / Ihnen Gelegenheit geben, sich zu äußern.
Wir haben uns für diese Informationsverbreitung aus unterschiedlichen Gründen entschieden: Zum einen seid ihr / sind Sie so nicht mehr auf Gerüchte angewiesen, die ja alltäglich aufkommen, zum anderen kommen über diesen Kanal Informationen aus erster Hand blitzschnell zu Euch / Ihnen nach Hause.
Wir werden unser Bestes geben, so aktuell wie möglich, und so ausführlich wie nötig zu informieren. Gerne könnt ihr Euch / können Sie sich durch Kommentare einbringen. Zensur wird unsererseits bei Einträgen ausgeübt, die offensichtliich unfair sind, klar die Unwahrheit verbreiten oder ins Niveaulose abgleiten.
Wir wünschen uns und euch / Ihnen viel Spaß beim Lesen und Schreiben und Kommentieren.

Euer / Ihr ver.di-Blog-Team
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Montag, 10. November 2014

LOE für BFS-Kundendialog gekündigt - noch keine Verhandlungen zur Umsetzung des Mindestlohns


Oft ist etwas dran, wenn Gerüchte die Runde machen. Im BFS-Kundendialog verunsichert aktuell ein Gerücht die Kollegen, das der Wahrheit entspricht:  
Die Geschäftsführung der BFS hat die Betriebsvereinbarung zur Leistungsprämie LOE gekündigt.

Deshalb werden viele Beschäftigte ab 1. Januar 2015 - rechtzeitig zur Einführung des Mindestlohnes - diese Prämie in dieser Form wohl nicht mehr erhalten.

Schon länger wurde des Thema LOE durch die Führung der BFS stiefmütterlich behandelt. Notwendige Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen, damit diese Prämie gerecht angewendet werden kann und für die Beschäftigten nachvollziehbar bleibt, wurden nicht vorgenommen.

Und jetzt soll sie ganz entfallen? Pünktlich zur Einführung des längst notwendigen Mindestlohnes?

Bleibt zu hoffen, dass ein tragfähiges Konzept entwickelt wird, das den Kolleginnen und Kollegen im BFS-Kundendialog unter den neuen Voraussetzungen ein faires Einkommen sichert. Niemand darf auch unter Berücksichtigung von LOE durch die Einführung des Mindestlohnes weniger verdienen als bisher! Und auch nicht in der Zukunft!

Genauso müssen für die Beschäftigten in der Logistik der BFS aufgrund der zukünftig gültigen gesetzlichen Vorgaben für die Einführung eines Mindestlohns vernünftige, praktikable und gerechte Lösungen gefunden werden. Eine angemessene Einkommenssteigerung haben alle verdient. Schließlich liegt die letzte schon sehr lange zurück!

Einkommensveränderungen die sich wohl auf weit über 1000 Beschäftigte auswirken werden, sollten für ein Betriebsratsgremium eigentlich erste Priorität haben. Zumal es sich um die Kolleginnen und Kollegen der Baur-Gruppe handelt, für die kein Tarifvertrag gilt und die somit nicht gerade zu den Großverdienern gehören. Wo sich die Einführung des gesetzlichen, allgemeinen Mindestlohn noch für viele als Lohnsteigerung auswirken wird!

Aber für viele Betriebsratsmitglieder schein dieses Thema gar nicht so wichtig zu sein. Wie sollte sich sonst erklären, dass sogar eine Reihe von Anträgen an den Betriebsrat, um sich diesem Thema endlich anzunehmen, von der Mehrheit seiner Mitglieder abgelehnt wurde.

Der Baur-Betriebsrat lehnt es nämlich mehrheitlich ab, mit der BFS-Geschäftsführung Verhandlungen bezüglich einer neuen Einkommensstruktur aufzunehmen!

Der Baur-Betriebsrat lässt auch nicht prüfen, ob es für die gekündigte Prämienregelung eine Nachwirkung gibt und ob eine Sozialplanpflicht bestehen könnte, was die Verhandlungsposition verbessern würde.

Und der Baur-Betriebsrat lehnt es ab, sich vom Arbeitgeber Zahlen geben zu lassen, um die notwendigen Informationen für Verhandlungen zum Thema Mindestlohn und der gekündigten Prämienregelung zu bekommen.

So kann man sich kaum einen zielgerichteten und transparenten Prozess vorstellen, der am Ende zu guten Ergebnissen führen wird. Zumal sich der Geschäftsführung der BFS und der Betriebsrat um diese wichtigen und komplexen Themen extrem spät kümmern.

Kritik unerwünscht?



Sich in seinem Unternehmen zu bestimmten Themen kritisch zu äußern, kann Beschäftigten leider immer noch Schwierigkeiten bereiten. So in manchen Fällen auch bei Baur. Noch dazu, wenn man als Leiharbeiter zu den faktisch „Vogelfreien“ gehört. Kritik geäußert und weg ist man vom Job.

So etwas ist für ein gutes Betriebsklima sicherlich nicht gerade förderlich und kein gutes Aushängeschild für die Personalpolitik eines Unternehmens. Schade, dass seitens des Unternehmens damit nicht immer souverän umgegangen wird. Kritik sollte als Chance genutzt werden, um noch besser zu werden, und nicht dazu, durch solch deutlich überzogene Reaktionen seine verbleibenden Beschäftigten noch mehr einzuschüchtern.

Generell fördert nur ein angstfreies, kreatives Klima gute Arbeit. Und zwar in allen Unternehmensteilen. Hier sind die Führungskräfte gefragt, ihren Mitarbeitern die notwendigen Rahmenbedingungen zu bieten.

Güteverhandlung am 12.11.14 wegen zusätzlicher Freistellung eines Betriebsratsmitglieds



Am Mittwoch, den 12. November um 11 Uhr findet am Arbeitsgericht in Coburg der erste Gerichtstermin, eine sogenannte Güteverhandlung statt. Dieser Termin soll dazu dienen, vor einem möglichen Kammertermin eine einvernehmliche Lösung zum Thema siebte Freistellung bei Baur zu finden.

Der Fall: Im aktuellen Betriebsratsgremium wurden nach der Neuwahl nur sechs Betriebsratsmitglieder gewählt, um für Ihre Betriebsratstätigkeit von der Arbeit freigestellt zu werden. Im Betriebsverfassungsgesetz § 38 ist aber geregelt, dass bei in der Regel mehr als 4000 Beschäftigten mindestens sieben Mitglieder freizustellen sind. Bereits zur BR-Wahl waren schon 4124 Kolleginnen und Kollegen in den dazugehörigen Unternehmen beschäftigt. Selbst bei der Unterschreitung der 4000er Grenze sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, besagte sieben Mitglieder freizustellen. Deshalb soll nun auf Antrag dreier Betriebsräte rechtlich geprüft werden, ob mindestens ein weiteres Betriebsratsmitglied zusätzlich freigestellt werden muss.

Der Grund für nur sechs Freistellung lässt sich nur vermuten: Die siebte Freistellung wäre aufgrund der aktuellen Kräfteverhältnisse im Betriebsratsgremium an die Minderheitenliste (zur letzten Betriebsratswahl die Liste 2) gegangen. Weil nur sechs Betriebsratsmitglieder gewählt wurden, wurde von diesen Betriebsräten deshalb nur ein Mitglied freigestellt und nicht zwei, wie es zumindest aufgrund der aktuellen Beschäftigtenzahl mindesten hätten sein müssen

Sind wir gespannt, wie die erste Verhandlung verlaufen wird. Übrigens, diese Güteverhandlung ist öffentlich. Interessierte dürfen als Zuhörer teilnehmen.