Erste Tarifverhandlung und erstes Angebot im bayerischen
Einzelhandel
München, 29.04.2015. Bei den ersten Tarifverhandlungen
für die über 300.000 vom Tarifvertrag betroffenen Beschäftigten im bayerischen
Einzelhandel haben die Arbeitgeber ein erstes Angebot vorgelegt. Nach einem
Nullmonat soll es 1,5 % mehr Entgelt geben. In 2016 soll es eine Einmalzahlung
von 215 € anstatt einer Entgelterhöhung geben. Die Laufzeit des neuen
Tarifvertrages soll 21 Monate betragen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
geht mit einer Forderung von 5,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt, mindestens aber
140 Euro in die Verhandlungen. Die Ausbildungsvergütungen sollen 70 Euro
angehoben werden. Im Kampf gegen prekäre Beschäftigung und den dramatischen Verdrängungswettbewerb
im Einzelhandel soll wieder die Allgemeinverbindlichkeit der existenzsichernden
Tarifverträge durchgesetzt werden.
Positiv bewertet ver.di, dass die Arbeitgeber bei der ersten
Tarifverhandlung im bayerischen Einzelhandel bereits ein Angebot vorgelegt
haben. Damit sind nach Auffassung der Arbeitnehmerseite aber die positiven
Nachrichten schon erschöpft. Denn das Arbeitgeber Angebot bedeutet, dass die
Beschäftigten lediglich 22 Cent in der Stunde mehr bekommen sollen und über die
gesamte Laufzeit sich gerade mal ein Volumen von 1,2% ergibt.
„Die Beschäftigten haben die Umsätze und Gewinne im Einzelhandel erarbeitet
und haben damit auch Respekt und Wertschätzung bei ihren Entgelten verdient. Im
Einzelhandel gibt es auf Arbeitgeberseite die meisten Reichen in Deutschland
und auf der anderen Seite gibt es in keiner Branche so viele Menschen, die auf
Unterstützungsleistungen angewiesen sind, weil ihre Arbeitgeber so wenig
zahlen. Mit dem Angebot der Arbeitgeber geht die Schere noch weiter auseinander“,
so Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer in Bayern.
„70 % der Beschäftigten im Einzelhandel sind akut von Altersarmut bedroht.
Das bedeutet sie bekommen voraussichtlich weniger Rente als die gesetzliche
Grundsicherung beträgt. Die Gesellschaft subventioniert also Dumpinglöhne im
Einzelhandel nicht nur heute mit aufstockenden Leistungen bei
NiedriglöhnerInnen, sondern muss auch im Alter zuzahlen, weil die Gehälter
keine Alterssicherung bieten, “ so Thiermeyer weiter.
Besonders verärgert zeigten sich die Gewerkschafter über die Ablehnung der
Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge. Damit wird aus ihrer Sicht der
Verdrängungswettbewerb im Einzelhandel noch weiter angeheizt.
ver.di kündigte nun Bewegung in den Betrieben an. Warnstreiks können nicht
mehr ausgeschlossen werden. Die nächste Verhandlung findet am 29. Mai oder 8.
Juni statt.
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