SPD-Bundesarbeitsminister legt Gesetzentwurf zur Beschränkung von Befristungen vor!
Der SPD-Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil, hat seinen Gesetzentwurf zur Einschränkung der sachgrundlosen Befristung und von Kettenbefristungen vorgelegt. Dieser setzt 1:1 die Inhalte des Koalitionsvertrages um und hat folgende für unseren Bereich wichtige Eckpunkte:
- Arbeitgeber mit über 75 Beschäftigten dürfen künftig nur noch maximal 2,5% ihrer Beschäftigten sachgrundlos befristen. Also bei 1000 Beschäftigten maximal 25.
- Die maximale Dauer der sachgrundlosen Befristung wird von 24 auf 18 Monate reduziert.
- Innerhalb dieser 18 Monate darf der Beschäftigte nur noch 1mal statt wie bisher 3 mal verlängert werden
- Um Kettenbefristungen einzudämmen ( z.B. über Sachgründe) , werden befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber auf eine Höchstdauer von 5 Jahren begrenzt.
ver.di begrüßt den Gesetzentwurf und wird sich für seine Umsetzung in dieser Legislaturperiode im politischen und betrieblichen Raum einsetzen.
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