Herzlich Willkommen...

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessierte,

mit diesem Blog wollen wir als Gewerkschaft ver.di euch / Sie über aktuelle Vorgänge beim Baur-Versand Burgkunstadt transparent und schnell informieren und euch / Ihnen Gelegenheit geben, sich zu äußern.
Wir haben uns für diese Informationsverbreitung aus unterschiedlichen Gründen entschieden: Zum einen seid ihr / sind Sie so nicht mehr auf Gerüchte angewiesen, die ja alltäglich aufkommen, zum anderen kommen über diesen Kanal Informationen aus erster Hand blitzschnell zu Euch / Ihnen nach Hause.
Wir werden unser Bestes geben, so aktuell wie möglich, und so ausführlich wie nötig zu informieren. Gerne könnt ihr Euch / können Sie sich durch Kommentare einbringen. Zensur wird unsererseits bei Einträgen ausgeübt, die offensichtliich unfair sind, klar die Unwahrheit verbreiten oder ins Niveaulose abgleiten.
Wir wünschen uns und euch / Ihnen viel Spaß beim Lesen und Schreiben und Kommentieren.

Euer / Ihr ver.di-Blog-Team
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Donnerstag, 18. März 2021

FFP2-Masken

 

Heute etwas zum Thema FFP2-Masken

 

Uns erreichen momentan sehr viele Nachfragen unserer ver.di-Mitglieder zu den betrieblichen Corona-Maßnahmen in der Baur-Gruppe. Einige haben Bedenken und Angst, weil ihrer Meinung nach zu wenig gemacht wird, bzw. sich zu wenige Kollegen an die bestehenden Regeln halten. Andere bemängeln, dass die aktuellen Maßnahmen viel zu hohe Belastungen verursachen.

ver.di ist der Gesundheitsschutz der Beschäftigten ein besonderes Anliegen. Dass es einen Krisenstab gibt und sich die Baur-Geschäftsführung Gedanken zur Gesundheit seiner Beschäftigten macht und Maßnahmen ergreift, finden wir gut. Der Schutz der Beschäftigten geht vor Gewinn und Produktivität!

 

Die Maßnahmen sollten aber sinnvoll und angemessen und in der Praxis auch umsetzbar sein.

Ein besonderer Aufreger sind die zeitweisen Vorgaben zur Schutzmasken-Nutzung in besonders kritischen Bereichen. Vor allem wegen der damit verbundenen großen körperlichen Belastung: im Kundendialog beim Telefonieren mit FFP2-Maske, in der Logistik mit der dort üblicherweise körperlich sehr schweren Arbeit.

 

Vieles dazu ist in der DGUV Regel 112-190 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) geregelt. Die wichtigsten Empfehlungen, bzw. Vorgaben lauten:

 

Vor der ersten Benutzung von FFP2-Masken hat der Arbeitgeber  folgendes zu erfüllen:

·         Alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten umzusetzen, um die vorhandene Gefahr zu verringern. Nur wenn das nicht ausreicht, ist z. B. das Tragen von Schutzmasken als persönliche Schutzmaßnahme vorzusehen (TOP-Prinzip: 1. Technisch – 2. Organisatorisch – 3. Persönlich).

·         Vor Auswahl und Einsatz von Atemschutzgeräten hat der Unternehmer im Zusammenwirken mit dem Betriebsrat eine Gefährdungsbeurteilung nach §3 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) durchzuführen.

·         Es muss eine Betriebsanweisung nach §3 Abs. 2 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) zu den FFP2-Masken erstellt werden.

·         Jedem Beschäftigten soll die Möglichkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung beim Betriebsarzt ermöglicht werden. Besonders für Beschäftigte mit Atembeschwerden wichtig!

·         Jeder Beschäftigte ist umfassend in der Handhabung der FFP2-Masken zu unterweisen.

·         Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, dass die Masken an einem dafür vorgesehenen Ort sachgerecht aufbewahrt werden können.

·         Die Schutzmasken sind immer durch den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Es kann nicht verlangt werden, dass der Beschäftigte eigene Masken mitbringen soll.

Und während der Nutzung der FFP2-Masken ist die nachfolgende Tragezeitbegrenzung zu beachten:

·         Die FFP2-Masken dürfen maximal 5 mal pro Tag für 75 Minuten verwendet werden, also maximal 6 ¼ Stunden am Tag.

·         Danach muss jeweils eine Erholungszeit von 30 Minuten gewährt werden. Während dieser Erholungszeit darf auch leichte körperliche Arbeit durchgeführt werden (natürlich als bezahlte Zeit und außerhalb des Gefahrenbereichs – Viren machen keine Pause!).

·         Die FFP2-Masken dürfen maximal an 4 Tagen in der Woche getragen werden.

·         Die FFP2-Masken dürfen maximal an zwei Tagen hintereinander getragen werden.

 

Der Krisenstab hatte inzwischen ein Jahr Zeit, sich auf solch eine Situation und die Vorgaben vorzubereiten.
Und ver.di fragt sich, ob das BR-Gremium diesen Prozess unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen immer ausreichend kritisch und konstruktiv zum Schutz der Beschäftigten begleitet hat.

 

Weitere Informationen zum Tragen von Schutzmasken:

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1011

https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_418252.jsp

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