Nachdem im Nachgang der Betriebsversammlung einige Anfragen bei mir im Büro eingegangen sind, möchte ich über den Blog die Möglichkeit nutzen noch kurz eine Stellungnahme abzugeben.
Leider wurde mir ja während der Aussprache von Herrn Bergmann das Mikrofon entzogen und ich konnte meine Ausführungen zum Umgang des (alten) Betriebsrats mit Kündigungen nicht vollenden.
Fakt ist: Die
Zustimmungsquote (bzw. Kein-Widerspruchs-Quote)
des Betriebsrats bei Kündigungen liegt bei Baur enorm über Durchschnitt. Stellt
die Zustimmung zu einer Kündigung in der überwiegenden Mehrheit der
Betriebsratsgremien die Ausnahme dar, ist sie bei Baur eher der Normalfall.
Stellenweise werden Kündigungen ohne Anhörung der betroffenen Personen „durchgewunken“.
Die Schutzfunktion des Betriebsrats verliert hier in brutalem Ausmaß ihre
Wirkung. Diese Vorgänge sind aus Gewerkschaftssicht absolut indiskutabel.
Es bleibt zu Wünschen, dass sich der neugewählte Betriebsrat kritischer mit dieser Thematik auseinandersetzt, geht es doch für den Gekündigten um das Existenziellste überhaupt - den Arbeitsplatz!
Mit kollegialem Gruß
Dominik Datz
-Gewerkschaftssekretär-